AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorrang
Die AGB der NEO Catering GmbH gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a.. Unabhängig vom Ort der Belieferung, sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

1. Preise
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 120 Tagen zwischen Auftragsannahme und Veranstaltungsbeginn, behält sich die NEO Catering GmbH das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen.

2. Auftragsannahme
Alle Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend.

3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der NEO Catering GmbH die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mit zuteilen. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist die NEO Catering GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person angemessen zu erhöhen. Diese Angaben gelten als Grundlage für die Endabrechnung, ausgenommen bei vereinbarter Abrechnung nach Verbrauch bzw. tatsächlicher Einsatzzeit wie z.B. Getränke und Personal. Bei unseren Buffets basiert die Mengenkalkulation auf einer
Gästegruppe, die nahezu aus gleichen Teilen Damen und Herren besteht. Wenn es sich um eine reine Herrengruppe oder überwiegend um
männliche Gäste handeln sollte, informieren Sie uns bitte vorab darüber!
Wir empfehlen dann die Mengen entsprechend anzupassen bzw.
etwas mehr Portionen zu bestellen.

4. Reklamationen
Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware und der Speisen, schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren ist bei Lebensmittel- und Genussmittel nicht möglich. Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die NEO Catering GmbH keine Haftung.

5. Leistungshindernisse
Sollten durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches der NEO Catering GmbH liegen, Lieferengpässe bei einzelnen Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment entstehen, ist die NEO Catering GmbH berechtigt, insoweit vergleichbare Zutaten, Speisen, Getränke oder Equipment zu liefern.

6. Zahlung
Unsere Lieferungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung zahlbar, soweit auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist. Bei allen Aufträgen behält sich die NEO Catering GmbH das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur Vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Aufträgen mit einem Netto-Umsatzvolumen über € 1.000,– erfolgen 50 % der geschätzten Gesamtkosten Akontorechnung bei Auftragserteilung der Rest bei Erhalt der Abschlussrechnung

7. Fehlmengen, Bruch- und Verlust
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Kosten der Wiederbeschaffung beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.

8. Mietkonditionen
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.Ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 2 Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzer Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die NEO Catering GmbH dazu berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet.

9. Storno
Kündigt der Auftraggeber bis längstens 28 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 25% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.

Kündigt der Auftraggeber 14 bis 27 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 50% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.

Kündigt der Auftraggeber 6 bis 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn den Vertrag,
so werden 75% Stornokosten vom vereinbarten Auftragswert fällig.

Erfolgt der Rücktritt in weniger als 6 Werktagen vor Lieferung, so werden 100% des Auftragswertes fällig.

Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, so behält sich die NEO Catering GmbH vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Angebot) in jedem Fall die Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Für Produkte welche extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft werden, können innerhalb eines Vertrages gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.

10. Rücktritt
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die NEO Catering GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die NEO Catering GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Insofern die NEO Catering GmbH nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, haftet die NEO Catering GmbH nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Die NEO Catering GmbH behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

11. Schadensersatzpflicht
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die NEO Catering GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu entfernen bzw. gesondert zu schützen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Mit der Auftragserteilung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Nach oben scrollen